WagenGebot Pro

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Händler

Version H-2026-10-09 Stand: 9. Oktober 2026

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1. Geltungsbereich, Vertragspartner und Rangfolge

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Händler („Händler-AGB“) regeln die Nutzung des Händlerportals WagenGebot Pro (wagengebot.at/pro, „Händlerportal“) durch gewerbliche Kraftfahrzeughändler („Händler“). Vertragspartnerin ist die Mercan Limousinen GmbH, Stammersdorfer Straße 243/1/4, 1210 Wien, Österreich, FN 620497x, Handelsgericht Wien, UID-Nummer ATU81150013 („WagenGebot“).

1.2 Das Händlerportal steht ausschließlich Unternehmern im Sinne von § 1 UGB und § 1 KSchG für Zwecke ihres Unternehmens offen.

1.3 Für das Verhältnis zwischen WagenGebot und dem Händler gelten diese Händler-AGB; sie ersetzen gegenüber dem Händler die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von WagenGebot (wagengebot.at/?agb=1). In Textform gesondert vereinbarte Bedingungen, etwa ein individueller Tarif, gehen vor. Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Händlers gelten nicht.

1.4 „Verkäufer“ sind Personen, die über WagenGebot ein Fahrzeug anbieten, in der Regel Verbraucher. „Textform“ ist eine lesbare, speicherbare Erklärung ohne Unterschrift, etwa eine E-Mail.

2. Rolle von WagenGebot

2.1 WagenGebot betreibt eine Online-Plattform, auf der Verkäufer Fahrzeuganfragen erstellen und zugelassene Händler dafür Angebote abgeben.

2.2 WagenGebot kauft und verkauft keine Fahrzeuge, gibt keine eigenen Angebote ab und wird nicht Partei des Kaufvertrags. WagenGebot vertritt weder Verkäufer noch Händler, verhandelt nicht für sie, nimmt keine Kaufpreiszahlungen entgegen und ist kein Treuhänder.

3. Zulassung

3.1 Zugelassen werden kann, wer gewerbsmäßig mit Kraftfahrzeugen handelt und dies mit einer aufrechten österreichischen Gewerbeberechtigung (Eintrag im Gewerbeinformationssystem Austria, GISA) und einer österreichischen UID-Nummer nachweist.

3.2 Der Antrag wird im Händlerportal gestellt. Neben Firmen- und Kontaktdaten sind nachzuweisen:

  • bei Eintragung im Firmenbuch: Firmenbuchnummer, aktueller Firmenbuchauszug, GISA-Zahl und Gewerbenachweis;
  • ohne Firmenbucheintrag, etwa als Einzelunternehmer: GISA-Zahl und GISA-Auszug;
  • in beiden Fällen ein am Tag der Antragstellung gültiger Lichtbildausweis der Ansprechperson.

Wer den Antrag stellt, bestätigt, den Händler vertreten zu dürfen.

3.3 WagenGebot prüft jeden Antrag einzeln, insbesondere auf Vollständigkeit, Plausibilität, gültige Nachweise und Doppelanmeldungen, und kann Ergänzungen verlangen; der ursprüngliche Eingangszeitpunkt bleibt dabei erhalten. Firmen- und Gewerbenachweise nutzt WagenGebot, um den Antrag und während der Vertragsdauer die Zulassungsvoraussetzungen (Punkt 3.7) zu prüfen, den Lichtbildausweis nur, um die Identität der Ansprechperson zu prüfen. Die Speicherdauer richtet sich nach der Datenschutzerklärung.

3.4 Die Zahl der Händlerplätze ist begrenzt; nach Bestätigung der Firmendaten kann ein Antrag auf eine Warteliste kommen. Freigeschaltet wird grundsätzlich in der Reihenfolge des vollständigen Eingangs, abweichend nur aus sachlichen, dokumentierten Gründen.

3.5 Ein Anspruch auf Zulassung besteht nicht. WagenGebot kann Anträge insbesondere bei unrichtigen, unvollständigen oder widersprüchlichen Angaben, Doppelanmeldungen oder Hinweisen auf Missbrauch ablehnen und teilt dies mit Begründung in Textform mit.

3.6 Mit dem Absenden des Antrags akzeptiert der Händler diese Händler-AGB, die für das Antragsverfahren sinngemäß gelten. Der Nutzungsvertrag kommt erst mit der Freischaltung des Händlerkontos zustande.

3.7 Änderungen seiner Firmen-, Register- oder Gewerbedaten, der UID-Nummer, der Vertretungsbefugnis, der Ansprechperson oder der hinterlegten E-Mail-Adresse und Telefonnummer sowie das Ruhen oder Erlöschen der Gewerbeberechtigung meldet der Händler unverzüglich an support@wagengebot.at. WagenGebot kann jederzeit aktuelle Nachweise verlangen.

4. Händlerkonto und Zugangsdaten

4.1 Je Unternehmen (UID-Nummer) wird ein Händlerkonto freigeschaltet; es ist ohne Zustimmung von WagenGebot nicht übertragbar.

4.2 Der Händler hält seine Zugangsdaten geheim, lässt das Händlerkonto nur durch die Ansprechperson und eigene Mitarbeiter nutzen und ist für deren Handeln verantwortlich. Erklärungen über sein Händlerkonto gelten als seine Erklärungen, es sei denn, er weist nach, dass ihn an einem Missbrauch kein Verschulden trifft.

4.3 Den Verdacht eines unbefugten Zugriffs meldet der Händler unverzüglich an support@wagengebot.at. WagenGebot kann das Händlerkonto zum Schutz vorübergehend sperren und eine erneute Anmeldung verlangen.

5. Zugang zu Fahrzeuganfragen

5.1 WagenGebot stellt Fahrzeuganfragen erst nach manueller oder automatisierter Prüfung bereit, etwa auf Vollständigkeit, Fotos und Risikohinweise.

5.2 Regulär wird eine freigegebene Fahrzeuganfrage allen freigeschalteten Händlern bereitgestellt; Handelsgebiet oder Markenschwerpunkt aus dem Antrag spielen derzeit keine Rolle. WagenGebot kann einzelne Fahrzeuganfragen zunächst nur ausgewählten Händlern mit gesondert in Textform vereinbartem Tarif bereitstellen, befristet oder bis zur regulären Freigabe.

5.3 Der Händler sieht die für die Angebotsentscheidung vorgesehenen Fahrzeugdaten und Fotos, etwa Fahrgestellnummer, Zustand, Schäden, Finanzierung, Preisvorstellung sowie Postleitzahl und Ort der Abholung. Das Kennzeichen sieht er nur teilweise. Nachname und Telefonnummer des Verkäufers erhält er erst mit der Kontaktfreigabe (Punkt 9.3).

5.4 Die Angaben stammen vom Verkäufer und sind teilweise automatisiert, auch mithilfe künstlicher Intelligenz, aus Dokumenten ausgelesen. WagenGebot prüft ihre Richtigkeit nicht und steht dafür nicht ein. Die Preisvorstellung ist eine unverbindliche Orientierung.

5.5 Ein Anspruch auf eine bestimmte Zahl, Region oder Qualität von Fahrzeuganfragen oder auf einen Ankaufserfolg besteht nicht. Zieht der Verkäufer eine Fahrzeuganfrage vor einer Annahme zurück, kann kein Angebot mehr angenommen werden.

6. Abgabe und Bindung von Angeboten

6.1 Der Händler kann für jede ihm bereitgestellte Fahrzeuganfrage ein Angebot abgeben; es bezieht sich auf den bei Abgabe, Erhöhung oder Bestätigung angezeigten Stand der Fahrzeuganfrage. Bei Abgabe, Erhöhung oder Änderung eines Angebots bestätigt der Händler diese Händler-AGB.

6.2 Der Betrag ist in vollen 100-Euro-Schritten anzugeben, höchstens 2.000.000 Euro. Die Gültigkeitsdauer wählt der Händler aus den im Händlerportal vorgesehenen Zeiträumen; sie beträgt höchstens sieben Tage ab dem Speichern des Angebots.

6.3 Der Händler gibt nur ernsthafte Angebote ab, die auf seiner eigenen Bewertung beruhen und die er erfüllen kann.

6.4 Das Angebot ist eine verbindliche Erklärung an den Verkäufer, das Fahrzeug zum angebotenen Betrag zu kaufen; es enthält keine Bedingungen. WagenGebot leitet es nur weiter und nimmt die Annahme für den Händler entgegen, als Bote und nicht als Vertreter; maßgeblich ist der Eingang der Annahme bei WagenGebot. Nimmt der Verkäufer das Angebot innerhalb der Gültigkeitsdauer über WagenGebot an, kommt der Kaufvertrag zwischen Verkäufer und Händler zustande.

6.5 Angaben zur Abholung und im Hinweisfeld sind nicht Teil des Angebots und binden niemanden; WagenGebot zeigt sie dem Verkäufer nicht an.

6.6 Während der Gültigkeitsdauer kann der Händler sein Angebot nur um mindestens 100 Euro erhöhen und wählt dabei die Gültigkeitsdauer neu. Senken oder Zurückziehen ist nur nach Punkt 8 möglich; nach einem Zurückziehen ist für dieses Fahrzeug kein neues Angebot mehr möglich.

6.7 Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer kann der Händler ein neues Angebot in beliebiger Höhe abgeben, außer bei einem abgelehnten Angebot oder einer offenen Erhöhungsbitte; auf diese antwortet er nach Punkt 8.1. Lehnt der Verkäufer ein Angebot ab, sieht der Händler den Grund und einen allfälligen Hinweis des Verkäufers; er kann das abgelehnte Angebot danach, auch nach Ablauf der Gültigkeitsdauer, nur um mindestens 100 Euro erhöhen.

6.8 Eingabefehler meldet der Händler unverzüglich an support@wagengebot.at; ein Anspruch auf Löschung des Angebots besteht nicht, die gesetzlichen Regeln über den Irrtum bleiben unberührt.

7. Darstellung und Reihung der Angebote

7.1 WagenGebot zeigt dem Verkäufer je Fahrzeug nur ein Angebot an: das aktuelle Höchstangebot mit Betrag und Ablaufzeit, ohne Namen oder Kontaktdaten des Händlers und ohne Anzahl der Angebote.

7.2 Höchstangebot ist das gültige Angebot mit dem höchsten Betrag, bei gleichem Betrag das früher eingegangene. Erhöhungen, Bestätigungen und Änderungen, auch nach einer Ablehnung, verschieben den Eingangszeitpunkt nicht; nur ein nach Ablauf der Gültigkeitsdauer neu abgegebenes Angebot gilt als neu eingegangen. Abgelaufene, zurückgezogene, abgelehnte und in erneuter Prüfung befindliche Angebote zählen nicht; zu Erhöhungsbitten gilt Punkt 8.1. Tarif und Zahlungen an WagenGebot beeinflussen die Reihung nicht; zum zeitlich vorgezogenen Zugang einzelner Händler gilt Punkt 5.2.

7.3 Annehmen, ablehnen oder um ein höheres Angebot bitten kann der Verkäufer nur beim Höchstangebot.

7.4 Der Händler sieht weder Beträge noch Anzahl anderer Angebote, sondern nur, ob sein Angebot aktuell das Höchstangebot ist.

7.5 Angebote werden nur innerhalb von WagenGebot angezeigt: auf der Website, in der App und in Benachrichtigungen an den Verkäufer.

8. Erhöhungsbitte und erneute Prüfung

8.1 Der Verkäufer kann den Händler des Höchstangebots je Angebot einmal um ein höheres Angebot bitten („Erhöhungsbitte“). Der Händler kann das Angebot um mindestens 100 Euro erhöhen, unverändert bestätigen oder zurückziehen. Bis zu seiner Antwort kann der Verkäufer das Angebot nicht annehmen; in der Reihung nach Punkt 7.2 zählt es bis zum Ablauf seiner Gültigkeitsdauer weiter. Solange es dabei Höchstangebot bleibt, kann der Verkäufer auch kein anderes Angebot annehmen. Antwortet der Händler erst nach Ablauf, zählt das Angebot ab seiner Antwort wieder.

8.2 Ändert der Verkäufer vor einer Annahme Fahrzeugdaten, Angaben zum Verkauf wie Preisvorstellung oder Abholort oder Fotos, wird jedes offene Angebot ohne laufende Erhöhungsbitte zur erneuten Prüfung gestellt und der Händler informiert. Bis zu seiner Antwort kann das Angebot nicht angenommen werden und zählt nicht in der Reihung. Der Händler kann den Betrag bestätigen, ändern (auch senken) oder das Angebot zurückziehen.

8.3 Bestätigt, erhöht oder ändert der Händler das Angebot in den Fällen von Punkt 8.1 und 8.2, beginnt die zuletzt gewählte Gültigkeitsdauer neu zu laufen.

8.4 Liegt kein gültiges Angebot vor, kann der Verkäufer die Händler, denen das Fahrzeug bereitgestellt ist und die E-Mail-Benachrichtigungen aktiviert haben (Punkt 19.2), per E-Mail ohne seine Kontaktdaten darauf hinweisen lassen, dass das Fahrzeug weiterhin verfügbar ist. Das ist höchstens dreimal je Fahrzeug möglich, frühestens alle 72 Stunden und, solange noch kein Angebot eingegangen ist, frühestens 72 Stunden nach der Freigabe.

9. Annahme und Kontaktfreigabe

9.1 Der Verkäufer entscheidet frei über die Annahme. Mit der Annahme enden alle anderen offenen Angebote für das Fahrzeug; die betroffenen Händler sehen den Grund „Anderes Angebot gewählt“. Danach kann für das Fahrzeug kein weiteres Angebot angenommen werden.

9.2 Mit der Annahme kommt der Kaufvertrag ausschließlich zwischen Verkäufer und Händler zustande (Punkt 6.4). Gegenüber WagenGebot verpflichtet sich der Händler, diesen Kauf nach den Punkten 9 bis 11 abzuwickeln.

9.3 Nach der Annahme prüft WagenGebot den Vorgang und gibt dem Händler die vorgesehenen Kontaktdaten des Verkäufers (Nachname und bestätigte Telefonnummer) unverzüglich im Händlerportal frei, je Fahrzeug nur einem Händler. WagenGebot gibt sie nicht frei, solange

  • das Händlerkonto nicht freigeschaltet oder gesperrt oder der Zugang des Händlers eingeschränkt ist,
  • eine vereinbarte Erfolgsgebühr (Punkt 12) nicht bezahlt ist oder
  • der begründete Verdacht eines Verstoßes gegen Punkt 16 besteht.

Die Freigabe unterbleibt auch, wenn die Kontaktdaten des Verkäufers nicht mehr verfügbar sind oder WagenGebot die Fahrzeuganfrage wegen eines Verstoßes sperrt.

9.4 Ist die Kontaktfreigabe endgültig ausgeschlossen, teilt WagenGebot dies dem Händler mit dem Grund und dem Verkäufer in Textform mit, bei einer unbezahlten Erfolgsgebühr erst nach erfolgloser Mahnung mit angemessener Nachfrist. Beruht die Verweigerung allein auf dem Verdacht eines Verstoßes gegen Punkt 16, gibt WagenGebot dem Händler vorher Gelegenheit, in angemessener Frist Stellung zu nehmen, außer der Schutz des Verkäufers duldet keinen Aufschub. Nach der Mitteilung kann der Verkäufer ohne Nachfrist vom Kaufvertrag zurücktreten; der Händler räumt ihm dieses Recht ein, und WagenGebot nimmt die Erklärung für den Händler entgegen.

9.5 Hat der Händler das Unterbleiben der Freigabe zu vertreten, etwa durch Nichtzahlung, unrichtige Angaben oder einen Verstoß, der zur Sperre führt, bleibt er an den Kaufvertrag gebunden. Er haftet dem Verkäufer und WagenGebot für den daraus entstehenden Schaden und schuldet eine vereinbarte Erfolgsgebühr. WagenGebot darf dem Verkäufer dann Firma und Anschrift des Händlers mitteilen, damit er seine Rechte geltend machen kann. Sonst entfällt gegenüber WagenGebot die Abwicklungspflicht nach Punkt 9.2, und für eine bezahlte Erfolgsgebühr gilt Punkt 12.6.

9.6 Nach der Kontaktfreigabe meldet sich der Händler unverzüglich beim Verkäufer und nennt dabei sein Unternehmen.

9.7 Scheitert der Kauf, meldet der Händler dies WagenGebot unverzüglich mit dem Grund. Auf Nachfrage von WagenGebot gibt er Auskunft, ob und zu welchem Preis das Fahrzeug übergeben wurde.

10. Abwicklung, Besichtigung und Abweichungen

10.1 Besichtigung, Übergabe, Zahlung und Eigentumsübergang vereinbaren Händler und Verkäufer direkt. Vor der Zahlung klärt der Händler insbesondere Eigentum und Verfügungsberechtigung, Fahrzeugdokumente sowie bestehende Finanzierungen oder Leasingverträge.

10.2 Der Händler darf das Fahrzeug vor der Übergabe in angemessenem Umfang prüfen und nach Vereinbarung mit dem Verkäufer Probe fahren.

10.3 Weicht das Fahrzeug wesentlich von den Angaben in der Fahrzeuganfrage ab und war die Abweichung nicht offengelegt, kann der Händler eine angemessene Anpassung des Kaufpreises vorschlagen. Wesentlich sind etwa Unfall- oder erhebliche Schäden, eine deutlich höhere Laufleistung, Mängel der Verkehrs- oder Betriebssicherheit, fehlende oder abweichende Fahrzeugdokumente und eine bestehende Finanzierung. Gebrauchsspuren, die Alter und Laufleistung entsprechen oder auf den Fotos erkennbar sind, sind keine wesentliche Abweichung.

10.4 Der Händler dokumentiert eine Abweichung nachvollziehbar, etwa mit Fotos und Beschreibung, und legt die Dokumentation dem Verkäufer und auf Verlangen WagenGebot vor. Der Verkäufer muss einem geänderten Preis nicht zustimmen. Kommt keine Einigung zustande, richten sich Rücktritt und sonstige Rechte nach dem Gesetz und den Vereinbarungen zwischen Händler und Verkäufer. Scheitert der Kauf daran, gilt dies gegenüber WagenGebot als Grund, den der Händler nicht zu vertreten hat (Punkt 12.6), wenn er eine wesentliche Abweichung (Punkt 10.3) so dokumentiert hat.

10.5 Liegt keine wesentliche Abweichung vor, bleibt der Händler an den angenommenen Betrag gebunden.

11. Umgang mit Verkäufern

11.1 Der Händler begegnet Verkäufern fair, sachlich und transparent, übt keinen Druck aus, wendet keine irreführenden, aggressiven oder sonst unlauteren Geschäftspraktiken an und hält insbesondere das Konsumentenschutz- und Geldwäscherecht ein.

11.2 Kosten, etwa für Abholung, Transport oder Abmeldung, darf der Händler dem Verkäufer nur verrechnen oder vom Kaufpreis abziehen, wenn der Verkäufer ausdrücklich zugestimmt hat; dazu ist er nicht verpflichtet.

11.3 Der Händler hält den Kaufvertrag vor der Übergabe schriftlich fest, mit Kaufpreis sowie Datum und Uhrzeit der Übergabe, und vereinbart mit dem Verkäufer, wer das Fahrzeug abmeldet; übernimmt er die Abmeldung, erledigt er sie unverzüglich und bestätigt sie dem Verkäufer.

11.4 Den Kaufpreis zahlt der Händler, soweit nichts anderes vereinbart ist, Zug um Zug gegen Übergabe des Fahrzeugs.

12. Entgelte

12.1 Antrag, Prüfung und Nutzung des Händlerportals sind kostenlos, soweit nicht nach diesem Punkt eine Erfolgsgebühr (Provision) oder in Textform ein kostenpflichtiger Tarif vereinbart ist. Neu zugelassene Händler erhalten den Tarif „Starter“ ohne laufendes Entgelt; eine Erfolgsgebühr gilt nur nach Punkt 12.3.

12.2 Einführungsphase: Für Angebote, die der Verkäufer bis einschließlich 31. Dezember 2026 annimmt, fällt keine Erfolgsgebühr (Provision) an, auch wenn der Kauf erst später abgewickelt wird. WagenGebot kann die Einführungsphase verlängern.

12.3 Nach Ende der Einführungsphase kann WagenGebot für angenommene Angebote eine Erfolgsgebühr verlangen, wenn

  • WagenGebot die Einführung und den Tarif (Prozentsatz, Mindest- und Höchstbetrag) mindestens 30 Tage vor dem Wirksamwerden in Textform angekündigt hat,
  • der Tarif im Händlerportal vor Abgabe des Angebots angezeigt wird und
  • der Händler bei Abgabe des Angebots bestätigt hat, dass die Erfolgsgebühr nach seinem Tarif gilt.

Die Erfolgsgebühr gilt nur für Angebote, die nach dem Wirksamwerden abgegeben oder erhöht werden. Bis zum Wirksamwerden kann der Händler kostenfrei kündigen. Für spätere Änderungen eines Tarifs zum Nachteil des Händlers gilt dieser Punkt entsprechend.

12.4 Die Erfolgsgebühr beträgt den im Tarif festgelegten Prozentsatz des angenommenen Angebotsbetrags, gerundet auf volle Euro und begrenzt auf Mindest- und Höchstbetrag. Die Beträge verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer, sofern der Tarif nicht ausdrücklich Bruttobeträge ausweist.

12.5 Die Erfolgsgebühr entsteht mit der Annahme und ist sofort fällig. Der Händler zahlt sie über den im Händlerportal angebotenen Zahlungsweg, für den WagenGebot einen Zahlungsdienstleister einsetzen kann; die Zahlung ist Voraussetzung der Kontaktfreigabe (Punkt 9.3). Der Händler stimmt elektronischen Rechnungen zu.

12.6 Kommt es aus Gründen, die der Händler nicht zu vertreten hat, nicht zur Übergabe des Fahrzeugs, erstattet WagenGebot eine bezahlte Erfolgsgebühr. Das gilt etwa, wenn der Verkäufer den Kaufvertrag nicht erfüllt oder zurücktritt (Punkt 9.4) oder der Kauf nach Punkt 10.4 scheitert. Der Händler beantragt die Erstattung mit Begründung binnen 60 Tagen, nachdem er vom Scheitern erfahren hat; WagenGebot kann Nachweise verlangen.

12.7 Bei Zahlungsverzug gelten die §§ 456 und 458 UGB; Punkt 18.1 bleibt unberührt.

13. Umgehungsverbot und Schutzfrist

13.1 Zum Schutz der Verkäufer wickelt der Händler Ankäufe aus Fahrzeuganfragen von WagenGebot über den vorgesehenen Ablauf ab und darf insbesondere nicht

  • den Verkäufer vor der Kontaktfreigabe kontaktieren oder versuchen, ihn mit Angaben aus der Fahrzeuganfrage wie Fahrgestellnummer, Fotos oder Abholort zu ermitteln;
  • vor der Kontaktfreigabe Kontaktdaten in Angeboten oder Hinweisen weitergeben;
  • dem Verkäufer vorschlagen, ein bereitgestelltes Fahrzeug ohne Annahme über WagenGebot an den Händler zu verkaufen;
  • Fahrzeuganfragen an Dritte weitergeben, damit diese das Fahrzeug erwerben.

Zulässig bleibt die Nutzung der Fahrzeugdaten zur Bewertung des Fahrzeugs, etwa für Abfragen zur Fahrzeughistorie.

13.2 Mit der Kontaktfreigabe beginnt eine im Händlerportal angezeigte Schutzfrist von 60 Tagen. Kauft der Händler, ein mit ihm verbundenes Unternehmen oder eine für ihn handelnde Person das Fahrzeug in dieser Frist doch noch vom Verkäufer, entsteht eine nach Punkt 12.6 erstattete Erfolgsgebühr mit diesem Kauf neu. Sie bemisst sich nach dem Kaufpreis und ist sofort fällig. Der Händler meldet einen solchen Kauf unverzüglich.

13.3 Kommt ein Kaufvertrag unter Verstoß gegen Punkt 13.1 zustande, schuldet der Händler die Erfolgsgebühr, die nach seinem Tarif für ein Angebot in Höhe des Kaufpreises angefallen wäre, sofern für ihn zu diesem Zeitpunkt eine Erfolgsgebühr nach Punkt 12.3 vereinbart ist. Das gilt nicht, wenn er nachweist, dass er Fahrzeug und Verkäufer unabhängig von WagenGebot kannte. Weitere gesetzliche Ansprüche und Maßnahmen nach Punkt 18 bleiben unberührt.

13.4 Der Händler ist nicht verpflichtet, Fahrzeuge ausschließlich über WagenGebot anzukaufen.

14. Datenschutz und Vertraulichkeit

14.1 WagenGebot verarbeitet personenbezogene Daten des Händlers, seiner Ansprechperson und seiner Mitarbeiter nach der Datenschutzerklärung (wagengebot.at/datenschutz.html). Der Händler informiert die betroffenen Personen darüber.

14.2 Für personenbezogene Daten, die der Händler über WagenGebot erhält, insbesondere Fahrzeugdaten, Fotos und Kontaktdaten des Verkäufers, ist er ab Erhalt eigenständig Verantwortlicher im Sinne der DSGVO. Er verarbeitet sie nur, um das Fahrzeug zu bewerten, ein Angebot abzugeben und den konkreten Ankauf abzuwickeln, und schützt sie durch angemessene technische und organisatorische Maßnahmen.

14.3 Der Händler verwendet diese Daten nicht für Werbung und legt keine Verkäuferdatenbanken oder -profile an. Er gibt sie nur weiter, soweit Bewertung oder Abwicklung es erfordern, etwa für eine Abfrage zur Fahrzeughistorie oder an ein Transportunternehmen, oder soweit eine gesetzliche Pflicht besteht.

14.4 Scheitert der Kauf, löscht der Händler die Kontaktdaten des Verkäufers unverzüglich, sonst sobald er sie nicht mehr benötigt, jeweils vorbehaltlich gesetzlicher Aufbewahrungspflichten.

14.5 Fahrzeuganfragen, Fotos, Dokumente und Angebotsinformationen sind vertraulich; der Händler veröffentlicht sie nicht und gibt sie nur nach Punkt 14.3 weiter. Fotos des Verkäufers verwendet er ohne dessen Zustimmung nicht für eigene Zwecke, etwa für Inserate.

14.6 Erfährt der Händler von einer Verletzung des Schutzes solcher Daten, informiert er WagenGebot unverzüglich an datenschutz@wagengebot.at; seine eigenen gesetzlichen Pflichten bleiben unberührt.

15. Inhalte, Rechte und Datenzugang

15.1 Der Händler behält die Rechte an seinen Inhalten wie Firmenangaben, Angeboten und Hinweisen. Er räumt WagenGebot das unentgeltliche, nicht ausschließliche Recht ein, sie für Dauer und Zweck des Vertrags zu speichern, zu verarbeiten und Berechtigten anzuzeigen und Angebote nach Punkt 15.3 aufzubewahren. Für Werbung nutzt WagenGebot den Namen oder die Marken des Händlers nur mit dessen Zustimmung.

15.2 WagenGebot hat Zugang zu den Daten, die der Händler bereitstellt oder die bei seiner Nutzung entstehen, etwa Antragsdaten, Angebote und Protokolle. Es nutzt sie für Betrieb und Sicherheit der Plattform, diesen Vertrag und gesetzliche Pflichten sowie anonymisiert zur Verbesserung der Plattform, Nachweisdokumente nur für die in Punkt 3.3 genannten Zwecke. Dritten gibt WagenGebot sie nur, soweit technische Dienstleister, die Klärung eines Vorgangs mit einem Verkäufer (Punkt 9.5) oder gesetzliche Pflichten es erfordern.

15.3 Im Händlerportal sieht der Händler seine Profildaten und, solange sein Zugang nicht eingeschränkt ist, seine Angebote, die ihm bereitgestellten Fahrzeuganfragen und freigegebene Kontaktdaten; eine Exportfunktion besteht nicht. Mit einer Sperre oder dem Vertragsende entfällt jeder Zugriff. Nach Löschung des Händlerkontos löscht WagenGebot Profil und Nachweisdokumente; Angebote bleiben ohne Namen und Kontaktdaten des Händlers erhalten, Protokolle, soweit gesetzliche Pflichten oder die Abwehr von Ansprüchen es erfordern. Gesetzliche Auskunftsrechte bleiben unberührt.

16. Unzulässige Nutzung

16.1 Unzulässig sind insbesondere:

  • falsche oder irreführende Angaben zum Unternehmen oder in Nachweisen, mehrere Konten für dasselbe Unternehmen und die Überlassung des Händlerkontos an Dritte;
  • Angebote ohne ernsthafte Kaufabsicht, Angebote für eigene Fahrzeuge oder solche nahestehender Personen und Fahrzeuganfragen zur Beeinflussung des Ablaufs;
  • überhöhte Angebote, um angenommen zu werden und den Preis danach ohne wesentliche Abweichung zu drücken, sowie Absprachen mit anderen Händlern über Angebote;
  • automatisierte Zugriffe wie Bots oder Scraping, das Umgehen technischer Schutzmaßnahmen und das Einbringen von Schadsoftware;
  • Verstöße gegen die Punkte 11, 13 oder 14 sowie rechtswidrige Inhalte.

17. Moderation, Meldungen und Beschwerden

17.1 WagenGebot prüft Händleranträge und Kontaktfreigaben manuell, Freitextfelder automatisiert auf Kontaktdaten, die sofort mit Hinweis zurückgewiesen werden, und Uploads auf Dateiart und Größe. Ungewöhnliche Angebotsänderungen werden automatisch zur manuellen Prüfung markiert, wesentliche Vorgänge protokolliert. Über Ablehnungen, Einschränkungen, Sperren und Kontaktfreigaben entscheiden Mitarbeiter; automatische Folgemaßnahmen wie die Sperre weiterer Konten eines gesperrten Unternehmens beruhen auf einer solchen Entscheidung.

17.2 Jede Person kann rechtswidrige oder gegen diese Händler-AGB verstoßende Inhalte an support@wagengebot.at melden, mit Begründung, genauer Fundstelle (etwa der Anfragenummer), Name und E-Mail-Adresse sowie der Erklärung, dass die Angaben nach bestem Wissen richtig sind. Name und E-Mail-Adresse sind bei Inhalten zu sexuellem Missbrauch von Kindern (Art. 3 bis 7 der Richtlinie 2011/93/EU) nicht erforderlich. WagenGebot bestätigt den Eingang unverzüglich, prüft die Meldung sorgfältig, zeitnah und objektiv und teilt dem Meldenden das Ergebnis unverzüglich mit, einschließlich der Angabe, ob automatisierte Mittel eingesetzt wurden, und der möglichen Rechtsbehelfe.

17.3 Der Händler kann sich kostenlos an support@wagengebot.at beschweren, insbesondere über ihn betreffende Maßnahmen, technische Probleme oder Pflichtverletzungen von WagenGebot. Eine dafür berechtigte Person prüft die Beschwerde sorgfältig und nicht allein automatisiert und antwortet zeitnah und begründet in Textform. Der Rechtsweg bleibt offen.

17.4 Kontaktstelle für Nutzer und Behörden nach Art. 11 und 12 der Verordnung (EU) 2022/2065 (Gesetz über digitale Dienste) ist support@wagengebot.at. Kommunikationssprache ist Deutsch; Behörden können auch Englisch verwenden.

18. Einschränkung und Sperre

18.1 WagenGebot kann den Zugang des Händlers zu Fahrzeuganfragen einschränken oder das Händlerkonto sperren, wenn

  • der Händler gegen diese Händler-AGB oder gesetzliche Vorschriften verstößt, insbesondere gegen die Punkte 11, 13, 14 oder 16;
  • Zulassungsvoraussetzungen wegfallen oder Angaben unrichtig sind;
  • der begründete Verdacht eines Missbrauchs, Betrugs oder Sicherheitsrisikos besteht;
  • der Händler wiederholt angenommene Angebote ohne berechtigten Grund nicht abwickelt;
  • der Händler fällige Entgelte trotz Mahnung nicht zahlt;
  • eine gesetzliche Pflicht oder behördliche Anordnung dies verlangt.

18.2 WagenGebot wählt die Maßnahme verhältnismäßig nach Art, Schwere, Häufigkeit und Folgen des Verstoßes. Eine Sperre des Unternehmens wirkt für alle Händlerkonten mit derselben UID-Nummer.

18.3 Während einer Einschränkung oder Sperre kann der Händler keine Fahrzeuganfragen, Angebote oder freigegebenen Kontaktdaten einsehen und keine Angebote abgeben oder ändern. WagenGebot kann noch nicht angenommene Angebote des Händlers sperren; sie können dann nicht mehr angenommen werden. Wird ein nicht gesperrtes Angebot angenommen, gelten die Punkte 9.3 bis 9.5. WagenGebot kann betroffene Verkäufer informieren, soweit dies zu ihrem Schutz erforderlich ist.

18.4 WagenGebot teilt dem Händler die Maßnahme spätestens mit ihrem Wirksamwerden in Textform an die hinterlegte E-Mail-Adresse mit, sofern keine gesetzliche Pflicht entgegensteht. Die Mitteilung nennt

  • Art und allfällige Dauer der Maßnahme,
  • die maßgeblichen Tatsachen und ob die Maßnahme auf eine Meldung nach Punkt 17.2 oder auf eine eigene Prüfung zurückgeht,
  • die Gründe und die angewandte Bestimmung,
  • einen allfälligen Einsatz automatisierter Mittel sowie
  • die Beschwerde nach Punkt 17.3 und den Rechtsweg.

18.5 Entfällt der Grund oder ist eine Beschwerde berechtigt, hebt WagenGebot die Maßnahme unverzüglich auf.

19. Verfügbarkeit, Benachrichtigungen und Weiterentwicklung

19.1 WagenGebot betreibt das Händlerportal sorgfältig, schuldet aber keine ununterbrochene Verfügbarkeit; Wartung oder Störungen können Funktionen vorübergehend einschränken.

19.2 E-Mail-Benachrichtigungen setzen eine bestätigte E-Mail-Adresse und ihre Aktivierung in den Einstellungen voraus. Sie sind ein zusätzlicher Dienst; maßgeblich ist der im Händlerportal angezeigte Stand, den der Händler regelmäßig selbst prüft.

19.3 WagenGebot kann das Händlerportal weiterentwickeln und Funktionen ändern, soweit dies für den Händler zumutbar ist und der Vertragszweck gewahrt bleibt.

20. Haftung und Freistellung

20.1 WagenGebot haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden aus Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Personenschäden. Für leicht fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden haftet WagenGebot nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Nutzung des Händlerportals erst ermöglicht, und begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden; im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Zwingende gesetzliche Haftungen bleiben unberührt.

20.2 WagenGebot steht nicht ein für Zustand, Eigentum oder Lastenfreiheit von Fahrzeugen, für das Zustandekommen oder die Erfüllung von Kaufverträgen und für Zahlungen zwischen Händler und Verkäufer.

20.3 Der Händler hält WagenGebot schad- und klaglos, wenn Dritte Ansprüche wegen einer schuldhaften Pflichtverletzung des Händlers oder der Nutzer seines Händlerkontos gegen WagenGebot geltend machen, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung. WagenGebot informiert den Händler unverzüglich und gibt ihm Gelegenheit zur Stellungnahme.

21. Laufzeit, Kündigung und Vertragsende

21.1 Der Vertrag läuft ab der Freischaltung auf unbestimmte Zeit.

21.2 Der Händler kann jederzeit ohne Frist an support@wagengebot.at kündigen. Offene Angebote bleiben bis zu ihrem Ablauf verbindlich; der Zugang zum Händlerportal endet mit Ablauf des letzten offenen Angebots, spätestens sieben Tage nach Eingang der Kündigung. Die Löschung des Händlerkontos kann er bei datenschutz@wagengebot.at beantragen.

21.3 WagenGebot kann mit einer Frist von 30 Tagen in Textform unter Angabe der Gründe kündigen.

21.4 Jede Partei kann aus wichtigem Grund ohne Frist kündigen, WagenGebot insbesondere bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen gegen diese Händler-AGB, unrichtigen Angaben im Antrag, Wegfall der Gewerbeberechtigung oder einer gesetzlichen Pflicht zur Beendigung. WagenGebot gibt die Gründe in Textform an.

21.5 Mit Vertragsende endet der Zugang zum Händlerportal; für noch offene Angebote gilt Punkt 18.3 sinngemäß. Bereits geschlossene Kaufverträge, die Schutzfrist, entstandene Zahlungsansprüche sowie die Punkte 13, 14, 15, 20 und 24 bleiben unberührt.

22. Änderungen dieser Händler-AGB

22.1 WagenGebot kann diese Händler-AGB aus sachlichen Gründen ändern, etwa bei geänderter Rechts- oder Sicherheitslage oder geänderten Funktionen des Händlerportals, soweit die Änderung für den Händler zumutbar ist. Für die Einführung und Änderung von Entgelten gilt Punkt 12.3.

22.2 Andere Änderungen, die das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung oder die Punkte 13, 20 oder 24 zum Nachteil des Händlers verändern, teilt WagenGebot mindestens 30 Tage vorher mit; sie werden nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Händlers wirksam. Bis zu dem mitgeteilten Zeitpunkt kann er auch ohne Zustimmung Angebote abgeben; danach kann WagenGebot die Abgabe neuer Angebote von ihr abhängig machen.

22.3 WagenGebot teilt Änderungen mindestens 15 Tage vor ihrem Wirksamwerden in Textform mit, samt den geänderten Bestimmungen und dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens. Erfordert eine Änderung erhebliche Anpassungen beim Händler, ist die Frist entsprechend länger.

22.4 Der Händler kann den Vertrag bis zum Wirksamwerden mit sofortiger Wirkung kündigen. Sonst gelten die Änderungen ab dem mitgeteilten Zeitpunkt, solche nach Punkt 22.2 erst ab seiner Zustimmung. Bestätigt er die neue Fassung früher ausdrücklich unter Angabe ihrer Versionskennung, etwa bei Abgabe eines Angebots, gilt sie ab dieser Bestätigung. WagenGebot weist in der Mitteilung darauf hin.

22.5 Eine kürzere Frist gilt nur, wenn WagenGebot gesetzlich zur Änderung verpflichtet ist oder die Änderung zur Abwehr einer unvorhergesehenen, unmittelbaren Gefahr wie Betrug, Schadsoftware oder Sicherheitslücken nötig ist. Änderungen wirken nicht zurück.

23. Kommunikation und elektronischer Vertragsschluss

23.1 Vertragssprache ist Deutsch. Erklärungen nach diesen Händler-AGB bedürfen der Textform.

23.2 Der Händler richtet Erklärungen an support@wagengebot.at, in Datenschutzangelegenheiten an datenschutz@wagengebot.at. WagenGebot richtet Erklärungen an die im Händlerkonto hinterlegte E-Mail-Adresse; sie gelten als zugegangen, sobald sie dort unter gewöhnlichen Umständen abrufbar sind.

23.3 Diese Händler-AGB sind auf wagengebot.at abrufbar und können gespeichert und ausgedruckt werden. Eingaben im Antrag und im Angebotsformular kann der Händler vor dem Absenden in der Eingabemaske prüfen und berichtigen; nach dem Absenden gilt Punkt 6.8. Im Übrigen gelten die Pflichten nach §§ 9 und 10 E-Commerce-Gesetz (ECG) nicht.

24. Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Schlussbestimmungen

24.1 Es gilt österreichisches Recht; die Verweisungsregeln des internationalen Privatrechts und das UN-Kaufrecht gelten nicht.

24.2 Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist das für Wien-Floridsdorf sachlich zuständige Gericht zuständig, in Handelssachen das Handelsgericht Wien oder das Bezirksgericht für Handelssachen Wien; für Klagen gegen WagenGebot ausschließlich. WagenGebot kann den Händler stattdessen an seinem allgemeinen Gerichtsstand klagen.

24.3 WagenGebot kann diesen Vertrag nach vorheriger Mitteilung in Textform auf ein Unternehmen übertragen, das den Betrieb von WagenGebot übernimmt; der Händler kann dann mit sofortiger Wirkung kündigen.

24.4 Ist eine Bestimmung unwirksam, bleiben die übrigen wirksam; an ihre Stelle tritt die gesetzliche Regelung.

24.5 Für Händler, die ihren Antrag noch unter den bisherigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gestellt haben, gelten diese Händler-AGB ab ihrer ausdrücklichen Bestätigung im Händlerportal unter Angabe der Versionskennung; bis dahin gelten die bisher vereinbarten Bedingungen. WagenGebot informiert diese Händler vorab in Textform und kann frühestens 15 Tage danach die Bereitstellung neuer Fahrzeuganfragen und die Abgabe neuer Angebote von der Bestätigung abhängig machen; einen Anspruch auf Bereitstellung gewähren auch die bisherigen Bedingungen nicht. Kündigungsrechte des Händlers bleiben unberührt.

Version H-2026-10-09 · Stand: 9. Oktober 2026 · Zum Inhaltsverzeichnis